Vorschaltgeräte

Das Vorschaltgerät: Startgerät für Entladungs- und (Kompakt-)Leuchtstofflampen

Bei einigen Leuchtmitteln, so Entladungslampen, Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen ist der Einschaltstrom höher als der Betriebsstrom. Damit solche Geräte entsprechend „zünden“ können, wird ein Vorschaltgerät installiert, welches zudem für die Regulierung des Lampenstroms verantwortlich ist. Bei der Zündung kann es vor allem bei älteren Geräten zu Fehlern kommen. Einen solchen Fehlstart kann man als Flackern wahrnehmen.

Separat oder bereits verbaut: Vorschaltgeräte bei Lampen und Leuchten

Vorschaltgeräte sind nicht immer direkt mit Lampe oder Leuchte verbaut. Hier ist genau auf die jeweilige Produktbeschreibung zu achten, um ein nachträgliches Ärgernis bei falscher oder unzureichender Ausstattung zu vermeiden. Lampen, bei denen Vorschaltgeräte bereits installiert sind, sind zum Beispiel Energiesparlampen. Hier kann man das Vorschaltgerät sogar direkt sehen: Es befindet sich unterhalb des Lampenkopfes in dem etwas umfangreicheren Sockel. Zudem kann ein Vorschaltgerät direkt mit der Leuchte verbaut sein. Dieses ist dann jedoch in der Regel auf eine ganz bestimmte Wattage ausgelegt. Daneben gibt es separate Vorschaltgeräte mit einer grösseren Bandbreite an bedienbaren Leistungen.

Vorschaltgeräte in drei verschiedenen Typen

Vorschaltgeräte können als konventionelle (KVG), verlustarme (VVG) und elektronische (EVG) Variante realisiert sein. Die elektronische hat sich dabei gegenüber der anderen beiden Varianten flächendeckend behauptet. Eine kompakte Bauweise und die Möglichkeit, den Start ohne das bekannte Flackern durchzuführen, geben diesem Produkt den Vorrang. Denn jeder fehlerhafte Start, das heisst jedes Flackern, erfordert natürlich einen neuen Startversuch. Und da jeder Startversuch eine höhere Spannung als die Betriebsspannung erfordert, werden durch fehlerhafte Starts der Strombedarf und somit auch die Stromrechnung in die Höhe getrieben. Die älteren Modelle wurden teilweise aufgrund geringer Energieeffizienz aus dem Handel genommen (KVG) oder aus praktischen Gründen wie dem Gewicht und den Ausmassen untergeordnet (VVG).

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